Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 11. Oktober 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Leistungen, die unter der Marke KI-Agentur.net angeboten und durch die CodePartner GmbH, Twisterlingsbogen 5, 26160 Bad Zwischenahn, erbracht werden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben.
Individuelle Vereinbarungen, Angebote, Leistungsbeschreibungen und Projektverträge haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
Die Darstellung von Leistungen auf dieser Website ist kein rechtlich bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch eine individuelle Beauftragung und unsere Annahme, durch eine beiderseits bestätigte Vereinbarung oder durch Beginn der Leistungserbringung auf Grundlage einer abgestimmten Beauftragung zustande.
3. Leistungsumfang
Art, Umfang, Termine, Mitwirkungspflichten, Vergütung und gegebenenfalls Abnahmekriterien ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Projektvertrag. Soweit dort nichts anderes geregelt ist, schulden wir eine fachgerechte Leistung nach dem bei Vertragsschluss vereinbarten Stand; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
Beratungs-, Konzeptions-, Entwicklungs- und Integrationsleistungen können je nach Vereinbarung Dienst- oder Werkleistungen sein. Die rechtliche Einordnung richtet sich nach dem konkreten Vertragsinhalt.
4. Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt die für die Leistung erforderlichen Informationen, Zugänge, Inhalte, Ansprechpartner, Freigaben und Entscheidungen rechtzeitig zur Verfügung. Er ist dafür verantwortlich, dass von ihm bereitgestellte Daten, Inhalte und Systeme rechtmäßig genutzt werden dürfen.
Verspätete, unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung kann zu einer angemessenen Verschiebung von Terminen führen. Soweit vereinbart oder nachweisbar erforderlich, kann dadurch auch zusätzlicher Vergütungsaufwand entstehen.
5. Änderungen des Leistungsumfangs
Wünscht der Auftraggeber nach Vertragsschluss Änderungen oder Erweiterungen, prüfen wir deren Auswirkungen auf Aufwand, Termine und Vergütung. Änderungen werden erst verbindlich, wenn sie in Textform abgestimmt wurden. Bis zur Einigung bleiben wir berechtigt, nach dem zuletzt vereinbarten Leistungsumfang weiterzuarbeiten, soweit dies sachlich möglich ist.
6. Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Leistung werkvertraglich geschuldet ist, erfolgt die Abnahme nach den gesetzlichen Vorschriften und den im Projekt vereinbarten Abnahmekriterien. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme. Teilabnahmen können vereinbart werden, wenn abgrenzbare Leistungsteile vorliegen.
7. Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag und versteht sich, soweit nicht anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Rechnungen sind, sofern im Angebot nichts Abweichendes vereinbart ist, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. Wir können nach erfolgloser angemessener Fristsetzung weitere Leistungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zumutbar ist.
8. Nutzungsrechte und Arbeitsergebnisse
Soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist, erhält der Auftraggeber nach vollständiger Zahlung die für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlichen Nutzungsrechte an individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen. Vorbestehende Werkzeuge, Bibliotheken, Module, Methoden, Templates, generische Komponenten und Know-how verbleiben bei uns oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Für Open-Source-Software, Standardsoftware, Modelle, APIs, Plattformen und sonstige Bestandteile Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenz- und Nutzungsbedingungen. Soweit Rechte Dritter eine weitergehende Rechteübertragung ausschließen, gehen diese Bedingungen vor.
9. Rechte an bereitgestellten Inhalten
Der Auftraggeber gewährleistet, dass er über die erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Marken, Bildern, Texten und sonstigen Materialien verfügt und deren vertragsgemäße Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. Werden Ansprüche Dritter wegen vom Auftraggeber bereitgestellter Inhalte geltend gemacht, informiert er uns unverzüglich und unterstützt uns angemessen bei der Klärung.
10. Drittanbieter und externe Systeme
Wenn die vereinbarte Leistung Dienste oder Systeme Dritter einbezieht, können deren Verfügbarkeit, Leistungsumfang, Preise, technische Schnittstellen und Nutzungsbedingungen Änderungen unterliegen, auf die wir keinen Einfluss haben. Wir informieren den Auftraggeber über wesentliche, für uns erkennbare Auswirkungen und stimmen erforderliche Anpassungen ab.
11. Vertraulichkeit und Datenschutz
Beide Parteien behandeln als vertraulich gekennzeichnete oder ihrer Natur nach vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich und verwenden sie nur für den Vertragszweck. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung – soweit rechtlich erforderlich – eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
12. Mängel und Nachbesserung
Für Werkleistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit im individuellen Vertrag nichts Zulässiges abweichend geregelt ist. Der Auftraggeber soll festgestellte Mängel nachvollziehbar beschreiben und uns Gelegenheit zur Prüfung und Nachbesserung geben.
13. Haftung
Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in Fällen, in denen eine Garantie oder ein Beschaffungsrisiko ausdrücklich übernommen wurde.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten entsprechend zugunsten unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen.
14. Laufzeit und Kündigung
Laufzeit und ordentliche Kündigungsrechte ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Gesetzliche Rechte zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleiben unberührt.
15. Referenznennung
Eine öffentliche Nennung des Auftraggebers als Referenz, die Verwendung von Namen, Marken oder Logos sowie die Veröffentlichung von Projektdetails erfolgt nur, wenn dies individuell vereinbart oder vom Auftraggeber freigegeben wurde.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Oldenburg (Oldb.) ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, gelten an ihrer Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
17. Verbraucherstreitbeilegung
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer. Unabhängig davon weisen wir vorsorglich darauf hin, dass wir nicht bereit und nicht verpflichtet sind, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.